17.11. Doping als Betrug? Nicht zu früh freuen!

Bereits am 4.11. schrieben wir über die geplante Einordnung von Doping als Betrugstatbestand in gewissen Fällen. Nun stellt sich nach dem Beschluss (den das Parlament noch absegnen muss) immer mehr heraus, dass wir mit der Befürchtung, dass es sich hierbei nur um klassische Ankündigungspolitik mit viel heißer Luft handelt, leider recht haben dürften.

Interessant ist schon einmal der Umstand, dass viele Medien berichten, dass sich Minister Darabos mit seinen Forderungen durchgesetzt hätte. Genau das Gegenteil ist der Fall. Darabos wollte dediziert die Aufnahme des Strafrechtstatbestandes "Anwendung von Doping" in das Antidopinggesetz. Da konnte er sich u.a. bei seinem Parteifreund Peter Wittmann (zufällig jetzt auch BSO Präsident und früherer Sport-Staatssekretär in der Regierung Klima...) nicht durchsetzen. Als Kompromiss schreibt man nun eben im Strafgesetzbuch beim  § 147 (schwerer Betrug) in einer Art Nebensatz dazu, dass das auch für Doping unter bestimmten Umständen zutreffen könnte. Noch einmal: auch der bisherige Gesetzestext hätte vollkommen ausgereicht, wenn die Staatsanwälte ihrer Verpflichtung zur Verfolgung eines offensichtlichen Betruges (= Offizialdelikt) auch nachgekommen wären.

Was sagt nun unsere Justizministerin Bandion-Ortner auf der Pressekonferenz sinngemäß dazu? "Aus „spezial- und generalpräventiven“ Überlegungen seien harte Paragraphen wünschenswert, aber man würde bei Bedarf wahrscheinlich Entlastendes finden." Weiters wurde explizit festgehalten, dass es bei Erstvergehen höchstens zu bedingten Haftstrafen käme. Welcher Doper, der zigtausende Euros mit seinem Betrug erwirtschaftet, lässt sich von der Möglichkeit einer bedingten Haftstrafe beeindrucken und vom Betrug abhalten?

In anderen Worten hätte man ehrlicherweise auf der Pressekonferenz eigentlich gleich sagen können: "Wir kriegen dauernd eine auf den Deckel, weil wir eigentlich nix gegen Doping machen und immer nur herumeiern. Da haben wir uns überlegt, wie wir ahnungslose Journalisten und Dopinggegner beruhigen können und das gleich als politischen Erfolg verkaufen können. Mit manchen wichtigen Sportfunktionären wollen wir es ja uns auch nicht verscherzen und die NADA freut sich auch, weil das dann nicht in deren Bereich fällt. Wir wissen eh, dass die Gesetzesänderung nie zur Anwendung kommen wird, aber zumindest kommen wir damit in die Zeitung und ins Fernsehen."

Zum Glück haben das einige Journalisten wie Johann Skocek (auf laola1.at) sehr wohl durchschaut, während z.B. ein Hr. Friedhard Teuffel vom deutschen "Tagesspiegel" offensichtlich nicht einmal des Lesens kundig ist und unter dem Titel "Schwerverbrecher mit Spritzen" davon schreibt, dass jetzt im Zuges eines "Doping-Verfolgungswahns" in Österreich Doper "mindestens drei Jahre in Gefängnis" müssten.

Natürlich freuen wir uns, dass auch unsere Anregung zur Verlängerung der Meldefrist in den Testpool von 6 auf 12 Monate nach Rücktritt vom Rücktritt übernommen wurde und Doper zumindest in Zukunft theoretisch vom Erhalt von Bundesförderungen ausgeschlossen sind, sowie "involvierte Personen" (?) eine Zeitlang offiziell nicht als Betreuer eingesetzt werden dürfen. Hat sich aber irgendwer schon einmal überlegt, wie das in der Praxis funktionieren soll?

Also, wenn man wirklich Doping bekämpfen will, sollte man sich vielleicht unser 10-Punkte Programm unter "antidoping" anschauen und es nicht mit Alibiaktionen bewenden lassen.