25.11. Internationales Sportgericht fällt richtungsweisendes Urteil

Mit großem Interesse wurde auf internationaler Ebene die Entscheidung des internationalen Sportgerichts (CAS) als letzter Instanz im sportgerichtlichen Verfahren gegen die deutsche Weltklasse-Eisschnellläuferin Claudia Pechstein (u.a. 5-fache Olympiasiegerin) erwartet. Heute hat der CAS die vom internationalen Verband (ISU) verhängte 2-Jahres-Sperre bestätigt. Das Urteil kann deshalb als bahnbrechend bezeichnet werden, weil von der Sportlerin kein positiver Dopingtest vorliegt, sondern für die Verurteilung Auffälligkeiten im Blutbild (Retikulozyten) ausreichten, für die medizinische Experten letztlich keine andere Ursache als Blutdoping feststellen konnten.

Bei den Weltmeisterschaften der Eisschnellläufer im Februar 2009 wurden von allen Athleten zu screening-Zwecken Blutproben genommen. Pechsteins Retikulozyten-Wert lag bei 3,49 Prozent, bei zwei weiteren Proben im Rahmen dieser WM bei 3,54 und 3,58, wobei der normale Wert bei maximal 2,4 Prozent liegt. 10 Tage später lag dieser Wert bei (unauffälligen) 1,37 und auch im Jänner einige Wochen vor der WM wurde ein Wert von 1,74 gemessen. Die Athletin konnte keinen Beleg für die von ihr behauptete Blutkrankheit als mögliche Erklärung liefern. In der Urteilsbegründung wurden auch die Messwerte von anderen Eisschnelläuferinnen und weitere Messergebnisse von Pechstein berücksichtigt.

Anmerkung dazu: Retikulozyten sind "junge" rote Blutkörperchen. Bei Blutdoping mit Eigenblut, das zu einem bestimmten Zeitpunkt abgenommen wurde, kommt es nach Rückführung u.a. zu einer ungleichmäßigen Altersverteilung der roten Blutkörperchen. Wenn keine andere Erklärung (gesundheitliche Abnormalität) gefunden wird, so ist die bei Sportlern ein untrüglicher Hinweis auf Blutdoping, wie das CAS in seinem Urteil erkannte.

Das sportgerichtliche Verfahren ist damit abgeschlossen, die Sperre ist (sportrechtlich) rechtskräftig. Pechstein kündigte eine zivilgerichtliche Klage beim Schweizer Bundesgericht an. Das CAS-Urteil im Original-Wortlaut: 

http://www.tas-cas.org/d2wfiles/document/3803/5048/0/2009.11.25%20PR.pdf bzw. vollständige Urteilsbegründung: http://www.tas-cas.org/d2wfiles/document/3802/5048/0/FINAL%20AWARD%20PECHSTEIN.pdf

Thomas Bach, der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) zeigt sich zufrieden. Gleichzeitig fordert er Pechstein "in ihrem wohlverstandenen Interesse zur umfassenden Aufklärung" auf und weiter: "Die Hintermänner müssen bestraft werden."

Ähnlich sieht es auch Clemens Prokop, Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV): "Die Entscheidung dürfte die Qualität der Dopingbekämpfung spürbar verändern. Sie wird in Zukunft nicht mehr isoliert nur auf die Kontrollen abgestellt. Nun wird die Summe der Fakten ein Gleichgewicht erhalten."

Den fundiertesten Kommentar zum Pechstein-Urteil fanden wir in der Süddeutschen Zeitung unter: http://www.sueddeutsche.de/sport/443/495766/text/

Und auch die FAZ vom 29.11. hält nicht viel von Pechsteins offensichtlich notorischen Wiederholungen von Unwahrheiten.

Beim aktuellen Antidoping-Forum der WADA in Berlin meinte übrigens der Antidoping-Experte und Gendoping-Fachmann Perikles Simon: „Ich halte es nicht für möglich, dass ein Trainer nicht weiß, ob sein Athlet gedopt ist.“  In seiner sportmedizinischen Sprechstunde fielen ihm jedenfalls regelmäßig Athleten auf, deren Leistungsentwicklung eigentlich nur auf Doping zurückzuführen ist. Wenn die Leistungsfähigkeit vom Frühjahr bis zum August (Anm: er bezog sich dabei auf Wintersportler) auf einmal um 20 Prozent sinke, könne das nicht an weniger Training oder einer Grippe liegen. Die einzigen Möglichkeiten, die ihm einfielen, sind abgesetzte Dopingsubstanzen oder eine Krebserkrankung. „Wenn ein Trainer diese Daten nicht einschätzen kann, ist er nicht kompetent genug, seinen Job zu machen“, sagte Simon. In den Medien wird diese Aussage als "neue, provokante These" (z.B. Tagesspiegel) bezeichnet. Dabei wurde im Prinzip genau diese Aussage schon in der Urteilsbegründung im Juni 2009 im Fall Stechemesser (Sportmediziner/Leistungsdiagnostiker und Trainer von Pumper, Graf, Kiesl, Ceplak, Matschiner, ...) von der Richterin angeführt, weshalb Dr. Stechemesser seither auch zu Recht als "Doping-Hintermann" bezeichnet werden darf.

Es ist in diesem Zusammenhang zu hoffen, dass auch unsere NADA sich nicht weiter hinter der bequemen Lösung (sinngemäß: "wenn kein positives Testergebnis vorliegt, dann war nichts") verschanzt, sondern im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten endlich auch eindeutige Indizien wie die (nachgewiesene) Bestellung von Dopingmitteln oder zugegebene Blutmanipulationen, für die es keine andere Erklärung als zu Dopingzwecken gibt, entsprechend sanktioniert. Unseren Informationen nach werden nach dem Pechstein-Urteil nun auch andere internationale Verbände vorliegende Daten von Sportlern entsprechend verwerten.