| 29.5. Fall Jessica Hardy, Warnung vor Nahrungsergänzungsmitteln und einer Tablettenmentalität |
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Letze Woche hat das internationale Sportgericht (CAS) der beantragten Ausweitung der Dopingsperre der US-Schwimmerin Jessica Hardy (Weltrekordlerin und Weltmeisterin) von ein auf zwei Jahre nicht zugestimmt. Warum das interessant ist und welche Bedeutung das hat?
Jessica Hardy wurde bei den US-Trials für die Olympischen Spiele in Peking 2008 positiv auf Clenbuterol (ein verbotenes anabol wirkendes Mittel, das aus der Kälbermast kommt) getestet. Sie wurde daraufhin von den Olympischen Spielen ausgeschlossen und für zwei Jahre gesperrt, diese Sperre wurde aufgrund besonderer Umstände später auf ein Jahr verkürzt. Sowohl die WADA (Welt-Antidopingagentur) und die FINA (internationaler Schwimmverband) klagten gegen diese Verkürzung beim CAS. Das CAS hat nun zugunsten der Athletin entschieden, d.h. es bleibt bei einer einjährigen Sperre. Die Athletin konnte glaubhaft machen, dass der positive Dopingtest durch ein verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel zustande kam. Das alleine wäre natürlich kein Grund zur Nachsicht nach dem Prinzip der "strict liability", wonach der Athlet selbst verantwortlich ist, welche Substanzen in den Körper gelangen, unerheblich ob bewusst oder unbewusst. Hardy konnte aber einen Schriftverkehr mit dem Hersteller der Produkte vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie glaubhaft alles mögliche versucht hatte, um vom Hersteller die Garantie zu erhalten, wonach das Produkt keine verbotenen Substanzen enthält. Das hatte man ihr mehrfach glaubhaft versichert und sie hatte diesbezüglich auch direkten Kontakt mit dem Produzenten. Auszug aus dem Original der Urteilsbegründung: "The CAS arbitrators confirmed the challenged decision. They agreed that Jessica Hardy had shown good faith efforts before ingesting the food supplements at stake: she had made the research and investigation which could reasonably be expected from an informed athlete wishing to avoid risks connected to the use of food supplements. In particular, the athlete had personal conversations with the manufacturer about the supplements' purity prior to taking them, she obtained the supplements directly from the manufacturer, not from an unknown source; the supplements she took were not labelled in a manner which might have raised suspicions." Grundsätzlich dürfen Athleten den Angaben von Produzenten von Nahrungsergänzungsmitteln nicht vertrauen, deshalb wurde die einjährige Sperre auch zurecht ausgesprochen. Eine zivilrechtlich eingebrachte Schadenersatzklage (Fall Hans Knauß, der sich allerdings über Warnungen hinweggesetzt hatte und auch eine entsprechende Vereinbarung mit dem ÖSV nicht eingehalten hatte) ist natürlich immer möglich, sportrechtliche Konsequenzen (eine evtl. Dopingsperre) sind aber davon unabhängig. Immer wieder zeigt sich, dass scheinbar unbedenkliche Nahrungsergänzungsmittel auch Spuren von verbotenen Substanzen enthalten, die entweder absichtlich zugesetzt wurden oder einfach Verunreinigungen darstellen, weil z.B. mit den gleichen Abfüllanlagen auch Prohormone abgefüllt werden. Ein "Selbsttest" von Mitteln in einem akkreditierten Labor ist nicht gestattet und hätte auch nur für die getestete Probe Relevanz. Die bessere und sichere Alternative ist, auf Nahrungsergänzungsmittel weitgehend zu verzichten. Gerade im Bereich der Hobbysportler sollte einer weit verbreiteten "Tablettenmentalität" entgegen gewirkt werden. Viele Sportler glauben, durch das Einwerfen einer Tablette andere Defizite (v.a. im Bereich des Trainings oder des Talents) kompensieren zu können. So wie die Kombination von junk food mit Vitamintabletten keine ausgewogenene oder gesunde Ernährung darstellt, so sollten v.a. junge Sportler entsprechend aufgeklärt werden, dass man nicht für und gegen alles einfach irgendein Mittelchen einwerfen sollte. Grundsätzlich: Mineralstoffe, Vitamine oder Substanzen, die der Körper selbst herstellt, können bei externer Zufuhr nur dann eine Leistungssteigerung bewirken, wenn zuvor ein Mangel an genau dieser Substanz (z.B. Eisen) bestanden hat. Auch Magnesiumtabletten helfen nur bei einem (festgestellten) Magnesiummangel und nicht gegen Krämpfe beim Marathon, weil man falsch oder zuwenig trainiert hat (oder zuwenig getrunken hat). Beispielhaft sei erwähnt, dass das Verbandsorgan des Deutschen Radfahrbundes keine Inserate von Nahrungsmittelergänzungsherstellern mehr annimmt, weil eben damit dieser "Tablettenmentalität" sinnvoll und glaubwürdig vorgebeugt werden soll, die oft die Vorstufe zum verbotenen Doping darstellt. Die Bedeutung einer gesunden und ausgewogenen Basisernährung klingt zwar unspektakulär, ist aber immer noch gerade für Ausdauersportler eine wichtige Leistungsvoraussetzung ohne Risiko. Dass in Phasen einer extrem hohen Belastung bei Spitzensportlern bestimmte Substitutionen sinnvoll sein können (z.B. Kalzium bei Läuferinnen), ist eine andere Sache, so wie auch Nährstoffkonzentrate (z.B. Kohlenhydratpulver (Maltodextrin) oder auch ein Eiweißriegel) durchaus in bestimmten Fällen eine Berechtigung haben. Aber auch dabei sollte man auf den Hersteller achten, und nicht dubiose Produkte im Internet bestellen, wo Analysen oft ganz andere Inhaltsstoffe zeigen als angegeben. |
