22.6. Endlich Sanktion gegen Stephanie Graf, 2 Jahre Dopingsperre

Überraschender Rücktritt und Abmeldung von Verein und Verband am 13.1.04 aus Südafrika (ab diesem Zeitpunkt keine Dopingkontrollmöglichkeit)Stephanie GrafEndlich gibt es nun eine Konsequenz der NADA im Fall Stephanie Graf, die hoffentlich Beispielwirkung hat. Auf der homepage des team2012.at wurde als erstem (und bislang einzigem) Medium immer wieder klar formuliert, dass die von Graf zugegebene Abgabe, Aufbereitung und Einlagerung von Eigenblut bei Humanplasma zu keinem anderen Zweck als zu jenem des Dopings erfolgt sein kann. Nun hat auch im Prinzip mit genau der gleichen Formulierung die Rechtskommission der NADA ein Urteil im Fall Graf getroffen, was hoffentlich in ähnlich gelagerten Fällen nicht anders sein wird.

Graf versuchte einer Sanktion auch durch die Behauptung zu entgehen, dass die NADA gar nicht für ihren Fall zuständig wäre. Die Rechtskommission hat nun in ihrem Urteil die Zuständigkeit der NADA zweifelsfrei festgestellt und Stephanie Graf wegen des festgestellten Versuchs des Dopings (Anwendung einer verbotenen Methode) beginnend mit dem 21.6.2010 mit einer Dopingsperre von 2 Jahren belegt. Weiters wurde Graf zum Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt. Aufgrund der geltenden Bestimmungen wird Graf auch 4 Jahre über die Frist hinaus nicht als Trainerin für einen Verband tätig werden dürfen, was sie in den letzten Jahren mehrfach versucht hat.

 

Die vollständige Presseaussendung zur Entscheidung der NADA-Rechtskommission finden Sie hier: http://www.nada.at/files/doc/Presseaussendungen-2010/Pressemitteilung-22.6.2010-Stephanie-Graf.pdf

Anmerkung: das Urteil ist noch nicht rechtskräftig! Bis zur Endgültigkeit gilt die Unschuldsvermutung.