| 22.6. Endlich Sanktion gegen Stephanie Graf, 2 Jahre Dopingsperre |
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Graf versuchte einer Sanktion auch durch die Behauptung zu entgehen, dass die NADA gar nicht für ihren Fall zuständig wäre. Die Rechtskommission hat nun in ihrem Urteil die Zuständigkeit der NADA zweifelsfrei festgestellt und Stephanie Graf wegen des festgestellten Versuchs des Dopings (Anwendung einer verbotenen Methode) beginnend mit dem 21.6.2010 mit einer Dopingsperre von 2 Jahren belegt. Weiters wurde Graf zum Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt. Aufgrund der geltenden Bestimmungen wird Graf auch 4 Jahre über die Frist hinaus nicht als Trainerin für einen Verband tätig werden dürfen, was sie in den letzten Jahren mehrfach versucht hat.
Die vollständige Presseaussendung zur Entscheidung der NADA-Rechtskommission finden Sie hier: http://www.nada.at/files/doc/Presseaussendungen-2010/Pressemitteilung-22.6.2010-Stephanie-Graf.pdf Anmerkung: das Urteil ist noch nicht rechtskräftig! Bis zur Endgültigkeit gilt die Unschuldsvermutung. |


